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Übersicht

Im Schuljahr 2022/23 werden drei Kindergartenabteilungen in den Schulanlagen Bodenmatt geführt.

Kindergarten 1
Kindergarten 2
Kindergarten 3

Der Kindergarten ist der Beginn der schulischen Laufbahn und dauert zwei Jahre, wovon ein Jahr obligatorisch und das zweite Jahr freiwillig besucht werden kann. Kinder, die bis am 31. Juli 5 Jahre alt werden, besuchen ab August das obligatorische Kindergartenjahr. Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundsätzlich gilt das obligatorische Eintrittsalter für den Kindergarten nach dem vollendeten fünften Lebensjahr.

Im Kindergarten werden die Kinder auf die Primarschule vorbereitet. Der Kindergarten unterstützt, fördert und ergänzt die Arbeit der Eltern in Bildung und Erziehung.

Ziele des Kindergartens sind:

  • Frühe, ganzheitliche Förderung
  • Integration
  • Gemeinschaftsbildung

Der Eintritt in den Kindergarten, die Rückstellung und die Repetition des Kindergartens sind im Gesetz über die Volksschulbildung geregelt.

Gesetz über die Volksschulbildung

§ 10 Begriff
Lernende sind Schülerinnen und Schüler, die
a. obligatorisch den Kindergarten während eines Jahres und freiwillig während eines zweiten Jahres, die Primarschule und drei Jahre die Sekundarschule besuchen,
b. nach Bedarf eine Sonderschulung, ein Förderangebot, einen schulischen Dienst oder schul- und familienergänzende Tagesstrukturen besuchen.

§ 12 Schuleintritt
Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
Die Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen. Die Erziehungsberechtigten können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.
Die Schulleitung entscheidet über den Eintritt in die Primarschule, sofern sich die Kindergartenlehrperson und die Erziehungsberechtigten nicht einig sind.

§ 34 Schulorganisation
Im Kindergarten werden Mundart und Hochdeutsch gleichwertig gefördert.

Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung

§ 3 Unterrichtszeiten
Der Unterricht im Kindergarten und in der Primarschule findet am Vormittag in Blockzeiten statt.

Eintrittsalter
Schuljahr
Obligatorisches
KG-Jahr
 
2017-18 01.08.2011-31.07.2012  
2018-19 01.08.2012-31.07.2013  
2019-20 01.08.2013-31.07.2014  
2020-21 01.08.2014-31.07.2015  
2021-22 01.08.2015-31.07.2016  
2022-23 01.08.2016-31.07.2017  
2023-24 01.08.2017-31.07.2018  

 
Die Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen: Schulweg selbstständig gehen, Blockzeitenrhythmus einhalten und sich selbstständig umkleiden können.

Der Eintritt in den Kindergarten ist halbjährlich, im August oder auch im Februar möglich. Wir empfehlen aber die Einschulung im August.

Fremdsprachige Kinder sollten wenn möglich Gebrauch vom freiwilligen Kindergartenjahr machen, um ihre Sprachfertigkeiten zu fördern und festigen.